Als Cannabis-Patient vereisen – was ist zu beachten?
Als das neue Gesetz zur Nutzung von Cannabis in der Medizin in Deutschland in Kraft trat, wurde die Pflanze auch hierzulande verkehrsfähig. Wer dabei eine Reise tun möchte, steht unter Umständen vor größeren Problemen. Denn die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie in Europa ist klar geregelt und im Großteil der Länder fallen die THC-haltigen Pflanzenteile unter das Betäubungsmittelgesetz. Wie sich die einzelnen europäischen Staaten dem Cannabis gegenüber verhalten, kann hier nachgelesen werden. Wer nun aus medizinischen Gründen verschriebene Betäubungsmittel nutzt und dennoch eine Reise unternehmen möchte, muss sich um einige Dinge im Vorfeld kümmern. So gibt es für Auslandsreisen, auf denen die Mitnahme von diversen Betäubungsmitteln geplant ist, standardisierte Regeln. Diese sind jedoch abhängig von dem zukünftigen Reiseziel.
Grundsätzlich sei an dieser Stelle gesagt, dass eine Reise mit dem medizinischen Cannabis ebenso möglich ist, wie es das ebenfalls mit anderen Betäubungsmitteln der Fall wäre. So ist in der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung festgehalten, dass ein Patient im Rahmen der Behandlung mit Cannabis, die verschriebenen Medikamente in einer angemessenen Menge für die Dauer der des Trips als Reisebedarf ein- und ausführen darf. Diese Regelung jedoch gilt nur für den Betroffenen selbst, für den die Medikation vorgeschrieben ist. Für Personen, die zum Beispiel durch den Patienten beauftragt werden, das medizinische Cannabis mitzunehmen, aufzubewahren oder einzuteilen, zählen diese Vorschriften nicht. Genau definiert wurde das von offizieller Stelle noch einmal hier.
Somit ist das Reisen für Personen, die Bürger aus den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens sind, relativ unproblematisch, wenn es um das Mitführen von Cannabis-Medikamenten geht. Um den Urlaub gesetzlich mit der Medikation abzusichern, muss der zuständige Arzt ein Durchführungsübereinkommen unterzeichnen. Dieses ist in Artikel 75 des Schengener Abkommens geregelt. Dieses gilt dementsprechend in folgenden Ländern:
- Belgien
- Deutschland
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Island
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
Achtung! Das erwähnte Durchführungsabkommen gilt nicht in folgenden Ländern:
- Bulgarien
- Großbritannien
- Kroatien
- Irland
- Rumänien
- Zypern
Wichtig ist zudem, dass die ärztliche Bescheinigung noch vor Beginn der Reise beglaubigt werden muss. Geschehen kann dies durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine andere, beauftrage Stelle. Vorsicht ist zudem geboten, da jedes der verschriebenen medizinischen Cannabis-Präparate das mitgeführt werden soll, auch eine gesonderte Bescheinigung benötigt. Ebenso sind die beglaubigten Bescheinigungen nur eine gewisse Zeit gültig. Aktuell sind das maximal 30 Tage.
Reise in Länder außerhalb des Schengener Raums
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine internationalen Abstimmungen, die eine grenzüberschreitende Mitnahme von Cannabis-Präparaten regeln. So gilt es sich vor jeder Reise individuell mit den nationalen Bestimmungen vor Ort auseinanderzusetzen. Dabei ist viel zu beachten und der Weg ist nicht unkompliziert, wie es bei den genannten Reiseländern der Fall ist. So gilt es neben den Einreisebestimmungen, zum Beispiel für die USA, auch dieses Thema abzuklären. Denn es ist nicht unüblich, dass diverse Importgenehmigungen gegen Entgelt nötig werden, die Mitnahme komplett verboten ist oder es Mengenbeschränkungen gibt. Eine Anlaufstelle für viele Informationen ist dabei das Auswärtige Amt. Ebenso hilfreich in diesem Kontext ist das International Narcotics Control Board, kurz INCB. Hier finden sich eine Menge Guidelines. Darunter auch einige, die für Reisende sind, die auf Medikamente angewiesen sind, die in vielen Ländern als Betäubungsmittel gelten. Zudem ist es wichtig, für internationale Reisen, eine Bescheinigung in verschiedenen Sprachen mitzuführen.
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