Fluggastrechte - Wissenswertes für Reisende
Eine Flugreise unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Beförderungsmöglichkeiten. Sie müssen sich sehr rechtzeitig am Flughafen einfinden und zahlreiche Vorschriften und Bestimmungen beachten. Um so ärgerlicher, wenn der Flug Verspätung hat oder ausfällt. Nicht selten ist ein verpasster Anschlussflug die Folge.
Liegen Abflughafen und/oder Zielort in einem EU-Land, gilt die EU Verordnung 261/2004 (Nichtbeförderung | Annullierung | Verspätung). Hier sind die Fluggastrechte detailliert geregelt - nachzulesen auf der Website des Luftfahrtbundesamts. Weltweit sichert das Montrealer Übereinkommen (MÜ) Ihre Rechte, das von 136 Staaten ratifiziert wurde. Doch nicht in jedem Fall entsteht auch ein Entschädigungsanspruch.
Ausnahmefälle | keine Ansprüche der Fluggäste
Bei eigenem Verschulden können Sie grundsätzlich keine Forderungen geltend machen. Dazu zählt auch, wenn Sie zwei separate Tickets für einen Zubringerflug und eine weitere Teilstrecke gebucht haben. In diesem Fall handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Beförderungsverträge. Es liegt jeweils in Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig am Gate einzufinden.
Auch wenn die Umsteigzeit die sogenannte Mindestübergangszeit des Flughafens unterschreitet, haben Sie keinerlei Ansprüche. Sollte ein Direktflug ohne Umstieg nicht möglich sein, kann ein Reisebüro die Teilflüge möglicherweise zu einem Ticket zusammenfassen.
Ein Sondertarif, der nicht öffentlich zugänglich war, ist von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen. Außergewöhnliche Umstände führen ebenfalls dazu, dass Sie die Fluggesellschaft nicht belangen können. Hierzu zählen:
- instabile politische Verhältnisse
- Wetterbedingungen
- unerwartete Flugsicherheitsmängel
- Streik
Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Entschädigungsanspruch besteht, können Sie sich professionelle Hilfe holen. Der Onlineanbieter Flightright.de beispielsweise verhilft seit über zehn Jahren Fluggästen zu ihrem Recht - bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Erfolgsquote vor Gericht beträgt nach eigenen Angaben 99%. Kosten entstehen Ihnen grundsätzlich nur im Erfolgsfall. Auf der Website von Flightright können Sie kostenlos prüfen, ob Sie einen Anspruch haben auf Erstattung der Ticketkosten oder eine Entschädigung.
Mögliche Entschädigungsleistungen und Voraussetzungen
Jedes Detail der Bestimmungen aufzulisten, würde an dieser Stelle zu weit führen. Grundsätzlich müssen Sie eine Wartezeit von bis zu zwei Stunden hinnehmen. Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Ausgleichszahlung nach der Flugstrecke/Flugdauer. Während der Wartezeit haben Sie Anspruch auf angemessene Verpflegung und kostenlosen Internetzugang sowie andere Kommunikationsmöglichkeiten.
Ist ein verpasster Anschlussflug die Folge der Flugverspätung, können Sie von der Fluggesellschaft einen Ersatzflug verlangen. Ist dieser nicht verfügbar, steht Ihnen die Rückbeförderung an den Ausgangsflughafen oder eine Übernachtung im Hotel zu. Allerdings dürfen Sie in diesem Fall auch selbst aktiv werden und eigenständig einen alternativen Flug buchen. Die Mehrkosten können Sie bei der ursprünglichen Airline geltend machen.
Ist der Flug annulliert worden, haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung der Ticketkosten. Hat die Fluggesellschaft Sie nicht rechtzeitig vor dem geplanten Abflug informiert, steht Ihnen eine zusätzliche Ausgleichszahlung zu.
Fazit
Manche Fluggesellschaften sind im Reklamationsfall weniger kooperativ als andere. Das Gute für Sie: Ihr Anspruch auf Entschädigung besteht drei Jahre rückwirkend. Auch wenn Ihnen in der Situation Ihre Rechte nicht bewusst waren, können Sie noch handeln.