• Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass
• Flugticket s- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
• gültiger Internationaler Gelbfieberimpfpass bei Ein- bzw. Ausreise über Drittstaaten (z. B. Brasilien, Argentinien)
Personen, die die Gelbfieberimpfung nicht vertragen, können ein ärztliches Attest (in spanischer oder englischer Sprache) vorlegen.
Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket zur Verfügung steht. Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Der Nachweis von Rück- oder Weiterreisepapieren bzw. sonstige Nachweise, dass das Land wieder verlassen wird, müssen eventuell vorgelegt werden. Es empfiehlt sich alle Dokumente zu kopieren.
Erteilung von Visa in Deutschland
Botschaft der Republik Bolivien
Wiechmannstr. 5-6
10787 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 2639150
Fax: 0049 - (0)30 - 26291515
Erteilung von Visa in Österreich :
Konsulat der Republik Bolivien
Aslangasse 93
Wien 1190
Tel : 00 43 - (1) 587 46 75 - 586 68 00 oder 00 43 (1) 32 86 566
Fax: 00 43 - (1) 586 68 80
Momentan gibt es keine Möglichkeit, das Urlaubsvisum (90 Tage) zu verlängern.
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und Alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
• 200 Zigaretten oder 200 Gramm losen Tabak o der 25 Zigarren
•1 LiterAlkoholische Get ränke
Es bestehen keine Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Geld im Wert bis 50.000 USD.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Hinweis: Ein Ausfuhrverbot besteht für Kunstgegenstände die vor dem 20. Jahrhundert hergestellt wurden und für alle archäologischen Funde wie auch Antiquitäten.
Auf die Tiere, die man mitnehmen möchte, muss ein internationaler Impfpass ausgestellt sein. Dieser muss ein Gesundheitsnachweis und den Nachweis über eine Tollwutschutzimpfung enthalten. Die Tollwutschutzimpfung darf zum Zeitpunkt der Einreise nach Bolivien nicht länger als ein Jahr zurückliegen und muss mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgt sein.
Alle Bescheinigungen müssen ins Spanische übersetzt werden und vom bolivianischen Konsulat beglaubigt sein.
Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind, müssen auf Verlangen bei Einreise ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen.
Impfempfehlungen :
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