Was Sie für die Einreise nach REISEZIEL wissen sollten

Reisedokumente

     • Mindestens  6 Monate  gültiger Reisepass

 Flugticket s- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise

• gültiger Internationaler Gelbfieberimpfpass bei Ein- bzw. Ausreise über Drittstaaten (z. B. Brasilien, Argentinien)

 Personen, die die Gelbfieberimpfung nicht vertragen, können ein ärztliches Attest (in spanischer oder englischer Sprache) vorlegen.

Visum

Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket  zur Verfügung steht. Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Der Nachweis von Rück- oder Weiterreisepapieren bzw. sonstige Nachweise, dass das Land wieder verlassen wird, müssen eventuell vorgelegt werden. Es empfiehlt sich alle Dokumente zu kopieren.

 

Erteilung von Visa in Deutschland

 

Botschaft der Republik Bolivien

Wiechmannstr. 5-6

10787 Berlin

Tel: 0049 - (0)30 - 2639150

Fax: 0049 - (0)30 - 26291515

 

Erteilung von Visa in  Österreich :

Konsulat der Republik Bolivien

Aslangasse 93

Wien 1190

 

Tel :   00 43 - (1) 587 46 75 - 586 68 00 oder  00 43 (1) 32 86 566 

Fax:   00 43 - (1) 586 68 80

 

 

Visum Verlängerung

Momentan gibt es keine Möglichkeit, das Urlaubsvisum (90 Tage) zu verlängern.

Zollbestimmungen für Ein- und Ausreise

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und Alkoholischen Getränken mitgeführt werden:

• 200 Zigaretten oder 200 Gramm losen Tabak o der 25 Zigarren

•1 Liter      Alkoholische Get ränke      

 

Es bestehen keine Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Geld im Wert bis 50.000 USD.

 

Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.

 

Hinweis: Ein Ausfuhrverbot besteht für Kunstgegenstände die vor dem 20. Jahrhundert hergestellt wurden und für alle archäologischen Funde wie auch Antiquitäten.

Mitführung von Hunden und anderen Haustieren

Auf die Tiere, die man mitnehmen möchte,  muss ein internationaler Impfpass ausgestellt sein. Dieser muss ein Gesundheitsnachweis und den Nachweis über eine Tollwutschutzimpfung enthalten. Die Tollwutschutzimpfung darf zum Zeitpunkt der Einreise nach Bolivien nicht länger als ein Jahr zurückliegen und muss mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgt sein.

Alle Bescheinigungen müssen ins Spanische   übersetzt   werden und vom bolivianischen Konsulat beglaubigt sein.

Impfungen

Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind, müssen auf Verlangen bei Einreise ein  Gelbfieber-Impfzertifikat  vorweisen können. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen.

 

  Impfempfehlungen :

  • Diphtherie
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus,
  • Tollwut, aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit kontaminierten Lebensmittel oder verschmutztem Wasser in Berührung kommen können

 

 

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