Was Sie für die Einreise in die Schweiz wissen sollten

Hier finden Sie wertvolle Informationen zur Einreise in die Schweiz

Reisedokumente

Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), von den Staaten im Schengen-Raum, Israel, den USA, Kanada, Neuseeland, Australien und Singapur brauchen für die Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen in der Schweiz kein Visum, sondern nur ein von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier (Reisepass, für Staatsangehörige aus dem EU-/EFTA-Raum reicht eine amtliche Identitätskarte).

Visum

Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, muss ein Visum beantragen. EU/-EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Visum mehr, aber eine Aufenthaltsbewilligung.
 
Die meisten Staatsangehörigen aus den übrigen Ländern brauchen zur Einreise in die Schweiz und den Schengen-Raum in der Regel ein Visum.
 
Eine Liste mit detaillierten Angaben über die Visumsvorgaben für sämtliche Staaten finden Sie beim Bundesamt für Migration (pdf).

Zollbestimmungen für Ein- und Ausreise

Die folgenden Freimengen und Freigrenzen gelten für Waren des Reiseverkehrs, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen.

Gebrauchte, persönliche Gegenstände wie· Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche in der Schweiz wohnhafte Reisende bei der Ausreise mitgenommen haben oder im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.

Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.

Bis 300 Schweizer Franken (Wertfreigrenze) sind Nahrungsmittel (ausgenommen alkoholische Getränke) für den privaten Bedarf im eigenen Haushalt grundsätzlich abgabenfrei, wenn sie persönlich im Reiseverkehr eingeführt werden. Für gewisse landwirtschaftliche Produkte gelten jedoch Höchstmengen (vgl. Tabelle).

Grössere Mengen sind unabhängig vom Wert immer abgabenpflichtig. Beläuft sich der Gesamtwert der mitgeführten Waren zudem auf mehr als 300 Schweizer Franken, sind alle Waren abgabenpflichtig. 

Die Freimengen für alkoholische Getränke und Tabak gelten für Personen ab 17 Jahren:

 

a)
Alkoholische Getränke:
 
 
bis 15% Vol.
2 Liter und
 
über 15% Vol.
1 Liter
  b)  
Tabak:
 
 
Zigaretten
200 Stück oder
 
Zigarren
50 Stück oder
 
Schnitttabak
250 Gramm1)

1) inkl. Pfeifen, Kau, Mund- und Schnupftabak

Mitführung von Hunden und Katzen

Für die Einreise aus Deutschland benötigen Sie:

  • Mikrochip (ISO Norm 11784, nur mit Zahlen, lesbar mit Gerät gemäss ISO Norm 11785).
    Der Chip muss spätestens vor der aktuellen Tollwut-Impfung eingepflanzt worden sein.
  • Gültige Tollwutimpfung
  • EU-Heimtierpass oder von EU anerkannte Pässe anderer Länder (z.B. Kroatien, Norwegen, Island, San Marino), falls das Tier ursprünglich von dort stammt.
  • Die Einfuhr von Hunden mit coupierten Ohren oder coupiertem Schwanz in die Schweiz ist verboten. Bei Kurzaufenthalten (z.B. Urlaub) in der Schweiz werden Ausnahmen gemacht. Der Zoll entscheidet, ob die Kriterien für eine Ausnahme erfüllt sind.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Urlaubs- oder zukünftigen Wohngemeinde (bei Umzug) in der Schweiz nach speziellen Regelungen bezüglich Leinen- oder Maulkorbpflicht.
  • Diese Regelung gilt nur für Heimtiere wie Hunde, Katzen oder Frettchen, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden. Sie begleiten ihre Eigentümer oder eine von diesen beauftragte Person.  
  • Die Heimtiere dürfen nach dem Grenzübertritt nicht verkauft oder an neue Eigentümer übergeben werden. Sie müssen sich schon im Herkunftsland in der Obhut des Eigentümers befinden.
    Sollen die Tiere nach der Einreise an neue Eigentümer übergeben werden, gelten die Einfuhrbedingungen für die gewerbliche Einfuhr.
    Gewerbliche Einfuhr aus EU
    Gewerbliche Einfuhr aus Drittländern
  • Einige EU-Länder haben Sonderanforderungen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Veterinärbehörden Ihres Heimatlandes nach den Anforderungen für die Wiedereinreise aus der Schweiz.

Für die Einreise aus anderen Ländern der Welt klicken Sie auf diese online-Hilfe.

Impfungen

Es sind keine Impfungen für die Einreise in die Schweiz erforderlich.
Trotzdem werden die Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A empfohlen.

 

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