Was Sie für die Einreise nach Spanien wissen sollten
- Reisedokumente
- Zollbestimmungen für Ein- und Ausreise
- Mitführung von Hunden und anderen Haustieren
- Impfungen
Reisedokumente
Da Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie etwaige Durchreiseländer wie z.B. Frankreich/ Italien Mitglieder des Schengener Abkommens sind, bewegt man sich auf seiner Reise in einem "grenzenlosen" Gebiet, d.h. ohne Grenzkontrollen. Nur vor besonderen Ereignissen wie Fußballspielen oder Gipfeltreffen dürfen die Grenzen noch stichprobenartig kontrolliert werden.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, wird deshalb meist problemlos ohne Kontrolle über die Grenzen kommen. Schwierig wird es aber, wenn Sie in eine Polizeikontrolle kommen, in einen Unfall verwickelt sind oder in ein Krankenhaus müssen.
Führen Sie deshalb IMMER die vorgeschriebenen Dokumente mit sich, um Ihre Identität nachweisen zu können, egal, welche Anreiseart sie wählen.
Es folgt eine Auflistung der Dokumente, welche Sie zu einem visumfreien Aufenthalt von bis zu 90 Tagen berechtigen:
Bürger von Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (auch ein vorläufiger Reisepass/Personalausweis werden akzeptiert).
Diese Reisedokumente dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis muss gültig sein (wenn Sie jedoch mit dem Flugzeug anreisen, so müssen alle Dokumente aufgrund der geltenden Luftsicherheitsbestimmungen gültig sein).
Zu Kindern und Jugendlichen sei folgendes erwähnt:
Was einen noch gültigen Kinderausweis nach altem Muster betrifft, der seit dem 1.Januar 2006 nicht mehr ausgestellt wird, so hat es Fälle gegeben, wo er ohne Foto nicht anerkannt wurde.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind auch nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Für Babys und kleine Kinder, deren Aussehen sich ständig ändert, ist der Kinderreisepass wohl die beste Wahl. Denn er bietet als einziges Reisedokument die Möglichkeit der Aktualisierung der Daten.
Jugendliche unter 18 Jahren, die entweder alleine oder in Begleitung eines Volljährigen reisen, müssen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten besitzen. Dies gilt auch, wenn er in Begleitung nur eines Erziehungsberechtigten verreist, ohne das Einverständnis des anderen Erziehungsberechtigten!
Diese Einverständniserklärung muss entweder von der Polizeidienststelle oder von einem Notar abgestempelt sein! Im Folgenden findet man solch eine Einverständniserklärung zum Downloaden:
http://www.stuttgart.de/item/show/331334/1/form/4633
Bei Verlust des Ausweisdokumentes in Spanien können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen, die auf den Kanarischen Inseln beginnen, ist stets ein Reisepass erforderlich.
Zollbestimmungen für Ein- und Ausreise
Sofern die Waren für den persönlichen und nicht für den gewerblichen Bedarf bestimmt sind, bestehen für Reisende innerhalb der EU keine Beschränkungen für den Warenverkehr. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden.
Die Waren sollten nicht einem Ein- oder Durchfuhrverbot unterliegen (z.B. Waffen/Drogen).
Bei einigen Waren ist ein gewerblicher Nutzen erkennbar, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:
200 Zigarren, 400 Zigarillos, 800 Zigaretten, 1 Kilo Tabak, 10 Liter stark alkoholischer Getränke (Spirituosen über 22%), 20 Liter alkoholischer Getränke bis maximal 22 %, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier.
Sollten Sie aus Ländern einreisen, die nicht zur EU gehören (etwa der Schweiz), bzw. diese durchreisen, gelten natürlich andere Grenzwerte und Zollbestimmungen.
Bargeld-Mengen ab 10.000 Euro (wobei unter Bargeld auch leicht konvertierbare Werte wie Inhaberschecks zu verstehen sind) müssen bei der Ein- und Ausreise den Zoll-Behörden gemeldet werden.
Wichtig für PKW-Reisen: Nur der sich im Tank befindliche Kraftstoff ist steuerfrei. Bei Einreisen nach Deutschland darf zusätzlich noch ein Reservekanister mit max. 20 Liter Kraftstoff mitgeführt werden.
Natürlich müssen auch hier die jeweiligen Vorschriften des Durchfahrtslandes beachtet werden.
Mitführung von Hunden und anderen Haustieren
Bei Reisen mit „Hund und Katz“ sind folgende allgemeine Vorschriften zu beachten:
- die Tiere müssen in Begleitung ihres Halters oder dessen Vertreters sein
- korrekt identifiziert sein
- die Veterinärbescheinigung bzw. der Heimtierausweis muss mitgeführt werden (inkl. Nachweis über gültige Tollwutimpfung)
- das Gesundheitszertifikat muss den Wortlaut auch auf Spanisch umfassen
- offiziell muss Ihr Hund im Auto gesichert sein
- bei der Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Bitte beachten Sie auch folgende Tipps/Hinweise:
- sich vor Reiseantritt bei Ihrer Unterkunft und Ihrer Reisegesellschaft über die Möglichkeiten der Tiermitnahme informieren
- die Regelungen der Stadtverwaltungen beachten, inwieweit ein Tier am Strand mitgeführt werden darf
- wenden Sie sich zwecks Einhaltung der Maulkorb- und Leinenpflicht an die jeweilige Gemeinde und autonome Regierung
- die meisten Restaurants akzeptieren keine Haustiere.
Impfungen
Wie in jedem anderen Land der Welt auch empfiehlt sich in Spanien ein bestehender Tetanusschutz sowie die übliche Grundimmunisierung gemäß Impfkalender.
Spezielle Impfungen sind nicht vorgeschrieben.
by schmetterling-argema.com
Man kann von den Behörden in Ausnahmefällen medizinischen Untersuchungen unterzogen werden, um sicherzustellen, dass man an keiner in den internationalen Gesundheitsbestimmungen aufgeführten quarantänepflichtigen Krankheit leidet.
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